Unfallversicherung

Unfallversicherung

Rechtsanwalt für private Unfallversicherung in Berlin

Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht ist Spezialistin für alle Streitigkeiten, die nach einem Unfall auftreten können. In mehr als 15 Jahren als Rechtsanwältin hat Sie die Erfahrung im Streit mit Versicherungsunternehmen gesammelt, die Ihnen jetzt zugute kommt.

Rechtsanwalt Unfallversicherung Berlin

Die private Unfallversicherung deckt Unfälle im Privatbereich ab, anders als die gesetzliche Unfallversicherung. Solche Unfälle können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen, die durch die Unfallversicherung (zum Teil) abgesichert werden sollen.

Wichtig:Die private Unfallversicherung deckt nicht automatisch die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit ab.

Versicherungsschutz besteht in der Unfallversicherung stattdessen bei Invalidität, also bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Unfallversicherung Berlin: Typische Probleme

Unfallereignis

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Dafür muss nach der Definition der Versicherungsbedingungen der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.

Bereits hier können sich erste Streitigkeiten ergeben. Was bedeutet von außen? Was ist bei gewollten Handlungen, ohne dass es zu einem Zusammenstoß mit der "Außenwelt" kommt? War die Einwirkung von außen "plötzlich"? Oder allmählich?

Es gibt dann noch den sogenannten erweiterten Unfallbegriff (Unfallfiktion). Danach gelten auch bestimmte Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall. Auch hier ist das mögliche Konflikpotential zahlreich. Immer wieder zum Streit mit der privaten Unfallversicherung kommt es zum Beispiel, wenn es schon Vorschäden gab, beispielsweise degenerative Veränderungen nachweisbar sind. War dann der Unfall oder die erhöhte Kraftanstrengung tatsächlich kausal für die Invalidität oder ist der Vorschaden Schuld?

Invaliditätsleistung

Der Unfall muss zu einer Invalidität geführt haben, also zu einem Dauerschaden. In der AUB sind hier einige Ausschlussfristen genannt, die sehr wichtig sind und unbedingt beachtet werden müssen!

Die Invalidität muss (in der Regel) binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens vor Ablauf einer Frist von (in der Regel) weiteren drei Monaten (also 15 Monaten) nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden. Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall muss zudem die Invalidität gegenüber der Versicherung geltend gemacht sein!

„Unbedingt zu beachten!

Die genau für Sie geltenden Fristen sind in Ihrem Versicherungsvertrag in den Versicherungsbedingungen, dem Kleingedruckten, geregelt. Fehlt es am Einhalten dieser Fristen, kann eine Klage bereits deshalb als unschlüssig abgewiesen werden. Allerdings hat der Versicherer eine Hinweispflicht- bzw. Belehrungspflicht.

"Psychoklausel"

Laut AUB fallen unter den Versicherungsschutz keine krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig wodurch diese verursacht sind. Laut Bundesgerichtshof ist die Klausel nicht unwirksam. In einem anderen Urteil (2004) hat der BGH allerdings klargestellt, dass krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen  Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt.

Die Beweislast dafür, dass ein krankhafter zustand des versicherten in einer psychischen und nicht in einer organischen Schädigung seine Ursache hat, selbst wenn diese psychische Folgen ausgelöst hat, liegt beim versicherer.

In den Einzelheiten und Abgrenzungen kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen, sei es, weil die Versicherung einfach nicht zahlen wil oder weil medizinische Gutachten unklar sind. Gerade im Zusammenhang mit posttraumatischen Belastungsstörungen ist die Rechtsprechung zudem sehr uneinheitlich.

Invaliditätsgrad - Gliedertaxe

Die Anwendung der Gliedertaxe, nach der die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet wird, ist hochkompliziert. Sogar die feststellenden Ärzte oder Gerichtsgutachter machen hierbei teils gravierenhde Fehler zum Nachteil der Versicherten.

Ein spezialisierter Anwalt kann für Sie prüfen, ob die Gliedertaxe korrekt angewendet wurde oder nicht sogar ein Nachteil durch Falschanwendung entstanden ist. Im Zusammenhang mit der Invaliditätsbemessung gibt es eine Vielzahl richtungsweisender Urteile. Oftmals werden diese allerdings von den Versicherungen einfach ignoriert.

Unfallversicherung Berlin: Warum ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die beste Wahl ist

Spezialisierung

Die Doppelqualifikation Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht bietet Ihnen genau die Kompetenz, die für die Bearbeitung von Fällen im Bereich der Unfallversicherung benötigt wird: versicherungsrechtliche und medizinische Kenntnisse.

langjährige Erfahrung

Rechtsanwältin Lewandowski hat sich bereits zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn festgelegt auf die Bereiche Personenversicherung, Gesundheitsrecht und Medizinrecht und ist seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich in diesen Gebieten tätig.

regelmäßige Fortbildungen

Um den Titel Fachanwalt behalten zu dürfen, müssen Rechtsanwälte pro Fachanwaltstitel und Jahr 15 Fortbildungsstunden nachweisen. Das garantiert dem Mandanten, dass sein Anwalt nicht nur besondere Kenntnisse in seinen Bereichen hat, sondern auch stets mit der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung vertraut ist.
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