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Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin
Versicherungsrecht
Sozialversicherung
Patiententestament/Vorsorgevollmacht
Rechtsanwalt Berlin: Fachanwältin für Medizinrecht
Wenn Sie Schäden an Ihrer Gesundheit erlitten haben, sei es nach einem Unfall oder schicksalhaft, können sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen ergeben.
- Wer haftet?
- Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld?
- Welchen Anspruch auf Leistungen habe ich?
- Wer springt ein? Sozialversicherungen (Unfallkasse, Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse?)
- Oder haben Sie sich privat abgesichert (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)?
In all diesen Bereichen geht es auch um medizinische Fragestellungen, es müssen Arztberichte und Sachverständigengutachten ausgewertet und verstanden werden.
Unsere
Fachanwältin für Medizinrecht kann mit ihrer langjährigen Erfahrung die Weichen dafür stellen, dass offene Fragen umfassend geklärt werden.
Warum zur Fachanwältin für Medizinrecht?
Ein Fachanwalt - eine Fachanwältin für Medizinrecht hat durch gesonderte Prüfungen nachgewiesen, dass er oder sie Spezialwissen in diesem Gebiet besitzt. Um den Titel tragen zu können, mussten zudem umfangreiche Erfahrungen durch Vorlage von bearbeiteten Fällen vorgewiesen werden. Es besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. In Deutschland haben sich Stand 1.1.2018 nur 2,31 % der Rechtsanwälte als Fachanwälte für Medizinrecht qualifiziert.
Darum also zu uns:
- Weil wir Ihnen zuhören und nach einer ersten Einschätzung sagen, was die nächsten Schritte sind.
- Weil wir nach über 20 Jahren in diesem Bereich medizinische Unterlagen "lesen" können.
- Falls nötig kümmern wir uns um die Einholung von Fachgutachten.
- Wir klären die Frage der Verjährung.
- Wir ermitteln nach Unfällen Ihre Schäden und das angemessene Schmerzensgeld.
- Bei der Durchsetzung dieser Forderungen – notfalls auch vor Gericht - unterstützen wir Sie mit vollem Einsatz.