Reiseversicherung

Reiseversicherung

Rechtsanwalt Berlin für Reiseversicherung

Unter den Bereich der Reiseversicherung fallen viele verschiedene Versicherungsarten. So gibt es die Reiseinsolvenzabsicherung, die Reiserücktrittskostenversicherung, die Reisegepäckversicherung oder die Reisekrankenversicherung. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die für Verbraucher wichtigsten Absicherungen.

Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn man eine Reise bucht, schließt man einen Vertrag. Die Gegenseite hat die vereinbarte Reiseleistung zu erbringen, man selber den vereinbarten Preis zu bezahlen. Nach § 651i BGB kann der Kunde vor Reisebeginn zurücktreten, dann hat aber der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die - je kürzer der Reisebeginn bevorsteht - auch den vollen Reisepreis ausmachen kann.

Um sich für derartige Fälle abzusichern, kann man eine so genannte Reiserücktrittsversicherung abschließen. Wie in allen Versicherungssparten gibt es unzählige Varianten von Verträgen. Dreh- und Angelpunkt ist aber im Grunde immer das Auftreten einer "schweren unerwarteten Erkrankung", aufgrund derer man die Reise nicht antreten kann oder vorzeitig abbrechen muss.

Die meisten Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung betreffen diesen Bereich. Insbesondere bei Dauererkrankungen ist oft streitig, ob ein plötzliches Wiederaufflackern oder Verschlimmern als unerwartet eingestuft werden kann. Hier muss man sich den Einzelfall sehr genau ansehen und argumentieren. Maßgeblich ist letztlich, welche Informationen dem VN durch die behandelnden Ärzte objektiv gegeben worden waren (BGH, Beschl. v. 21.09.2011 - IV ZR 227/09).

Reisekrankenversicherung

Auch auf Reisen kann eine medizinische Behandlung notwendig werden. Die heimische Krankenversicherung greift dann nur in Ausnahmefällen. So ist die gesetzliche Krankenversicherung für einen weltweiten kostenlosen Auslandskrankenschutz nicht ermächtigt. Nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des Gastlandes. Auch private Krankenversicherungen decken meist nur diesen Bereich mit ab.  Für Fernreisen sollten man daher eine gesonderte Reisekrankenversicherung abschließen.


Viele verschiedene Anbieter gibt es auf dem Markt, viele verschiedene Versicherungsleistungen sind möglich. Hier muss auf den genauen Umfang des Versicherungsschutzes geachtet werden, so z.B. auf die Dauer des angebotenen Versicherungsschutzes, ob ein Rücktransport mitversichert ist, zu welchen Bedingungen etc.


„unser Tipp“

Prüfen Sie Ihre Kreditkartenverträge: Oftmals sind dort kostenlose Versicherungspakete zur Reiseversicherung enthalten!
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