Kosten

Kosten


Für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist es wichtig, die Kostenfrage vorab zu klären.

Wir stehen für Kostentransparenz, damit Sie nicht am Ende eines Mandats Anwaltskosten in nicht kalkulierter Höhe gegenüber stehen.

Kostensicherheit und Kostentransparenz

Qualifizierte Rechtsvertretung durch Spezialisten kostet Geld. Grundsätzlich schuldet der Mandant die anwaltlichen Gebühren, sofern nicht ein Dritter für die Kosten einzustehen hat.

Unser Ziel ist es, vor Übertragung des Mandats sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt größtmögliche Kostentransparenz herzustellen. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erklären Ihnen die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit. Wir wägen mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichtskosten und Anwaltskosten gegenüber dem Prozessrisiko ab, damit Sie einen Rechtsstreit auch wirtschaftlich betrachten und kalkulieren können.

Vergütungsmodelle

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Höhe der Vergütung des Anwalts und der Gerichtskosten wird regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Tätigkeit mindestens die Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Geringere Gebühren dürfen grundsätzlich nicht verlangt werden.

In Fällen mit durchschnittlichem Aufwand und bei durchschnittlicher Schwierigkeit legen wir für unsere Gebühren das RVG zugrunde.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine private oder gewerbliche Rechtsschutzversicherung verfügen, sind je nach Art und Umfang des Vertrages ein Großteil der  anwaltlichen Gebühren nach dem RVG abgedeckt. Die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie vorab telefonisch bei Ihrer Versicherung erfragen.
In der weiteren Mandatsbearbeitung erfolgt die Korrespondenz in der Regel über uns, so dass Sie hiermit nicht belastet sind.

Wir arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen vertrauensvoll zusammen.

Honorarvereinbarung

In Fällen mit überdurchschnittlichem Aufwand und überdurchschnittlicher Schwierigkeit, beispielsweise bei schwersten Verletzungen, die sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken und für die unsere besondere Qualifikation erforderlich ist, berechnen wir gesondert vereinbarte Honorare. Das RVG kann unseren Aufwand hier nicht ansatzweise abdecken. Wenn möglich und mit Ihrem Einverständnis verrechnen wir unser Honorar mit Zahlungen der Gegenseite, damit Sie nicht an Ihr Erspartes gehen müssen.

Honorarvereinbarungen werden in Absprache mit Ihnen individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.

Beratungen

telefonische Erstauskunft

kostenlos


Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren und Ihr Problem schildern, erhalten Sie in der Regel eine kostenlose Ersteinschätzung, sofern dies möglich ist. Manche Rechtsstreitigkeiten sind allerdings so komplex, dass eine seriöse Einschätzung nur nach genauer Prüfung, z.B. nach Sichtung von Unterlagen erfolgen kann. Diese Leistung können wir dann nicht mehr kostenfrei erbringen.

fundierte Beratung
oder
schriftliches Gutachten

max. 250,00 €


Für Verbraucher beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens, wenn der Rahmen der Erstberatung überschritten ist (vgl. links), jeweils höchstens 250 Euro, § 34 RVG. In besonders komplexen Fällen schließen wir aber auch hier Honorarvereinbarungen ab. Sprechen Sie uns an!

erstes Beratungsgespräch

max. 190,00 €


Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt für Verbraucher die Gebühr max. 190 Euro, § 34 RVG. Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst.

Sie interessieren sich für unsere Rechtsberatungen? Rufen Sie uns an!

Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.
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