Personenschäden

Rechtsanwälte für Personenschäden, Schadensersatz, Schmerzensgeld

Wir können Ihnen Ihre Gesundheit nicht zurück geben. Aber wir können Ihnen helfen, die finanziellen Folgen abzufedern. Wir setzen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rentenzahlungen für Sie durch. Sei es gegen den Schädiger, gegen die Versicherungen oder gegen die Sozialversicherungsträger.

Personenschäden

Bei Personenschäden geht es in der Folge um Schadensersatz und Schmerzensgeld, um Verdienstausfall, eventuell Erwerbsunfähigkeit

Personengroßschäden

Wir haben Erfahrung in der Betreuung von Schwerstverletzten: Querschnittslähmung, Hirnschäden, Verlust von Gliedmaßen etc.

Schadensersatz

Bei Personenschäden ist auch an "abseitigere" Schadenspositionen zu denken, wie z.B. den Haushaltsführungsschaden oder vermehrte Bedürfnisse

Spezialisten für Schadensersatz und Schmerzensgeld auch bei schwersten Personenschäden

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte haben jahrelange Erfahrung in der Regulierung von Personenschäden.
Personenschäden können eine Vielzahl von Ursachen haben. Zu nennen sind hier insbesondere
  • Verkehrsunfälle (Motorrad & PKW)
  • Haushaltsunfälle
  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle
  • Körperverletzung
  • Verletzungen infolge von Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. Streupflichten, Glättesturz).

„Schadensersatz und Schmerzensgeld“

Die meisten Anwälte haben schon einmal Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall für ihre Mandanten eingefordert. Die korrekte Ermittlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Personenschaden ist jedoch deutlich komplizierter.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht wissen, wie sie die einzelnen Schadenspositionen ermitteln. Sie achten darauf, dass wirklich alle Ansprüche erfasst werden. Sie beziffern Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegekosten etc.

Der Geschädigte kann auch ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Schmerzensgeld stellt einerseits einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen, nicht vermögensrechtlichen Schäden dar, hat andererseits aber auch eine Genugtuungsfunktion.

Die Höhe bemisst sich nach den Beeinträchtigungen im Einzelfall. Als Anhaltspunkt dient hier eine umfangreiche, teilweise unübersichtliche Rechtsprechung.
Merkblatt Ersatzansprüche bei Personenschäden

Personenschäden: Hier fallen Ansprüche aus den Bereichen Verkehrsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht zusammen

Nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld stehen nach einem Unfall im Raum. Unter Umständen gibt es eine private Unfallversicherung, die einzutreten hat. Bestehen Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung? Können Sie Verletztengeld oder Verletztenrente beziehen?

Gerade bei schwersten Verletzungen kann die Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt sein. Gegen wen besteht Anspruch auf Verdienstausfall? Muss eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten? Kann man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? Steht eine Schwerbehinderung im Raum?

Nach Personenschäden können sich viele rechtliche Fragen und viele Streitigkeiten mit verschiedenen Gegnern ergeben. In unserer spezialisierten Kanzlei können diese Bereiche insgesamt abgedeckt werden. So weiß die eine Hand immer, was die andere tut und es gibt keine Informationsverluste.

Rechtsanwälte für Personen(groß)schäden in Berlin: Darum zu uns!

Bei Personenschäden, insbesondere bei schwersten Verletzungen, greifen mehrere Rechtsgebiete ineinander. Neben dem Verkehrsrecht können das Medizinrecht,Versicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht berührt sein. Nur wenige Rechtsanwälte können mit der erforderlichen Fachkompetenz diese Bereiche abdecken.

Die Kanzlei Lewandowski Rechtsanwälte beschäftigt Rechtsanwälte aus allen drei Fachanwaltschaften: Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Fachanwältin für Medizinrecht. Personenschäden gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten und sind quasi unser "täglich Brot". Wir verfügen über Erfahrung bei der Betreuung vom Schwerstverletzen, z.B. nach dem Verlust von Armen oder Beinen oder Querschnittslähmung.


Neben den rechtlichen Ansprüchen kennen wir die Sorgen und Nöte der Verletzten aber auch der Angehörigen. Es ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, das Schicksal anzunehmen und die teilweise gravierenden Veränderungen im Leben zu akzeptieren. 

Wir können keine Wunder vollbringen, aber wir können Sie unterstützen, die vielen verschiedenen Ansprüche gegen viele verschiedene Stellen, die Ihnen möglicherweise infolge des Unfallereignisses zustehen, durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass Sie die Hilfe und Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Sie benötigen Rechtsbeistand nach einem Personenschaden? Wir sind stets für Sie da!

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir treffen eine Ersteinschätzung zu weiterem Vorgehen, voraussichtlichen Kosten und wie Sie sich verhalten müssen.
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