Krankenversicherung

Krankenversicherung

Rechtsanwalt für Krankenversicherungsrecht in Berlin

Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht in Berlin unterstützt Sie bei allen Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

private Krankenversicherung - rechtliche Grundlagen

Mit der VVG-Reform hat der Gesetzgeber das Recht der Krankenversicherung einer Neuregelung unterzogen. Die Vorschriften finden sich jetzt in den §§ 192 bis 208 VVG. Sinn und Zweck, die private Krankenversicherung im VVG zu modifizieren, war die Notwendigkeit, einen Mindeststandard gesetzlich zu garantieren. Ursprünglich war das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer nur durch die allgemeinen Vorschriften des VVG und die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen ausgestaltet.

Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) gibt es natürlich immer noch. Die einzelnen Versicherungsunternehmen können jedoch in Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten eigene Bedingungen den Verträgen zugrunde liegen. In den Tarifbedingungen sind die konkreten Leistungen und ihre Voraussetzungen geregelt.


"Daher ist es immer wichtig, wenn man die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen das Versicherungsunternehmen prüft, dass man sich den individuellen Versicherungsschein und die Versicherungs- und Tarifbedingungen ganz genau anschaut."

Fachanwalt Krankenversicherung Berlin

Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Personenversicherung. Das bedeutet, dass Gefahren, die der Person selbst drohen, versichert sind. Vor allem geht es im Bereich der Krankenversicherung um den Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlungen und andere versicherte Leistungen. 

Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es einzelne Untersparten wie
  • die Krankheitskostenversicherung (mit privater Pflegepflichtversicherung)
  • die Krankenhaustagegeldversicherung
  • die Krankentagegeldversicherung 
  • und die Reisekrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung)

Krankenversicherung Berlin - Was kann ein Rechtsanwalt für Sie tun?

Einer der Gründe einen Rechtsanwalt für Krankenversicherung aufzusuchen, kann darin liegen, dass die private Krankenversicherung sich weigert, bestimmte Leistungen zu übernehmen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird dann als Erstes den Umfang des Versicherungsschutzes prüfen, der sich aus dem Versicherungsschein und den vereinbarten Tarif- und Versicherungsbedingungen ergibt. 

Es gibt viele Gründe, warum die Versicherung Behandlungskosten nicht erstatten will. So kann schon das Vorliegen einer Erkrankung streitig sein. 

"Krankheit im Sinne des § 1 MB/KK ist ein anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher und geistiger Funktionen bewirkt."

Rechtsanwalt Krankenversicherung - medizinische Notwendigkeit der Behandlung

Oftmals wird aber angeführt, die Behandlungsmaßnahme sei nicht medizinisch notwendig gewesen. Die medizinische Notwendigkeit ist sozusagen der Kern des Versicherungsfalles. Jede einzelne Maßnahme einer Heilbehandlung muss medizinisch notwendig sein. Inzwischen herrscht wohl Einigkeit, dass medizinische Notwendigkeit gegeben ist, wenn es
  • nach den objektiven medizinischen Befunden
  • und medizinischen Erkenntnissen (nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht nur Schulmedizin, auch Alternative Medizin!)
  • zum Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung
  • vertretbar war,
sie als notwendig anzusehen. Zu den einzelnen Voraussetzungen gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen und Rechtsmeinungen, so dass es hier auf detaillierte Fachkenntnisse des Rechtsanwalts ankommt.

private Krankenversicherung - Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten

Wenn es um größere Summen geht, argumentieren die Versicherungen oft, dass der Versicherungsnehmer schon bei der Antragstellung Fragen des Versicherers falsch beantwortet habe, z.B. zu Vorerkrankungen. Sie berufen sich auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Der Versicherer erklärt dann oft den Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder spricht eine Kündigung aus.

Oft werden dann sogar Leistungen, die die Versicherung in der Vergangenheit erbracht hat, zurückgefordert. Zwar gelten in der Krankheitskostenversicherung zum Schutz des Versicherungsnehmers einige Besonderheiten, weil es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt. Versicherer dürfen z.B. nicht ordentlich kündigen.

Aber in einigen Fällen kann sich die Versicherung vom Vertrag lösen. Ob diese engen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, prüft unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht. 

Unsere Rechtsanwältin für Krankenversicherungsrecht in Berlin kennt die Tricks und Kniffe, mit denen Versicherer versuchen, eine Leistungsgewährung zu umgehen und unterstützt Sie mit vollem Einsatz bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
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